In der Fraktionssitzung ist der SPD Antrag für die Unterstützung der Bürgerstiftung inhaltlich ergänzt worden. Diese Ergänzung wird in der Ratssitzung am 20. September 2017 behandelt werden. Die SPD kann dem CDU Antrag aus mehreren Gründen nicht zustimmen.„Die SPD – Fraktion ist grundsätzlich bereit, die Bürgerstiftung mit einem Betrag von jährlich 180.000 € für den Betrieb einer großen Festhalle und des „Kulturhauses“ als Heimat für Bocholter Vereine und Or- ganisationen zu unterstützen. Die Details der Aktivitäten müssen in einem konkreten Nutzungskonzept festgeschrieben werden.
An die Zahlung des jährlichen Zuschusses sind folgende Bedingungen und Einschränkungen geknüpft:
- Ein Zuschuss der Stadt ist nur möglich, wenn die Stiftung Eigentümerin des Grundstücks ist. Wir würden uns wünschen, dass die Unterstützung der Stiftung durch den Schützenverein auch beim Verkaufspreis deutlich wird. Das ist letztlich aber Sache der Vertragsparteien.
- Der Zuschuss verfolgt den Zweck, das kulturelle Angebot für Bocholterinnen und Bocholter zu vergrößern und wird gewährt, solange das dem noch zu erstellenden Nutzungskonzept entspre- chende Angebot auch tatsächlich realisiert wird. Das heißt aber auch, dass wir keine uneinge- schränkte Garantie für 30 Jahre geben und mithin auch keinen so lautenden Beschluss fassen können. Um es deutlich zu sagen: wir glauben, dass die Stadt eine gute private Initiative unter- stützen sollte, das Risiko des Scheiterns bleibt aber privat. Wir beantragen eine Zusage für 10 Jahre zu geben, vor Ablauf der Frist wird geprüft ob eine weitere Förderung möglich und in wel- cher Höhe nötig ist. Sofern die Voraussetzungen weiter gegeben sind, wird die Förderung für weitere 10 Jahre fortgesetzt. Diese Zahlung wird mit dem von der Stadt Bocholt bei Antragsstel- lung zu leistenden 10% Anteil an der Fördersumme verrechnet.
- Eine über die jährliche Zahlung in Höhe von 180.000 € hinaus gehende finanzielle Beteiligung der Stadt etwa beim Kauf von Grundstücken oder der Planung und Realisierung notwendiger Maßnahmen zur Änderung der Verkehrsführung ist ausgeschlossen. Die Stadt trägt kein Insol- venzrisiko und übernimmt keine Defizite. Es muss sichergestellt sein, im Falle der Insolvenz kei- ne Fördergelder zurückgezahlt werden müssen.
- Wie schon gesagt wollen wird das kulturelle Angebt vergrößern. Das bedeutet, dass die zusätzli- che Ausgabe nicht zu Lasten der bisherigen Kulturförderung gehen darf. Etwaige Verdrängungs- effekte müssen durch klare vertragliche Festlegungen vermieden werden.
5. Abschließend herrscht Einigkeit über folgende Punkte:
- Die Stiftung muss anerkannt sein, bevor der Zuschuss gezahlt wird.
- Die gewährten Fördergelder dürfen die Förderung für das Lernwerk (inklusive VHS und Musikschule) nicht gefährden. Im Zweifel genießen das Lernwerk und das Projekt Ku- BAaI Priorität.
- Die Stadt Bocholt stellt die erste Rate ab Baubeginn zur Verfügung.
- Die Stadt Bocholt wird in geeigneter Form jährlich über die Aktivitäten und die wirt- schaftliche Entwicklung der Brauhausstiftung informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Wiegel, Fraktionsvorsitzender“
< Zurück zur Übersicht