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September 26, 2022RAUCHVERBOT AUF SPIELPLÄTZEN STÄRKEN
Die SPD-Fraktion in der Bocholter Stadtverordnetenversammlung beantragt auf Spielplätzen deutlich auf das gesetzlich vorgeschriebene Rauchverbot aufmerksam zu machen.
Auf den Spielplätzen der Stadt Bocholt werden dazu zusätzliche Schilder angebracht, die auf das Rauchverbot hinweisen. Zum einen soll dies mit deutlich sichtbareren Zeichen erfolgen, zum anderen – dort wo möglich – auf Bänken und Sitzgelegenheiten. Die Beschriftung auf diesen könnte lauten:
„Seien sie ein Vorbild! Rauchen auf dem Spielplatz ist nicht gestattet.“
Im Eingangsbereich der Spielplätze ist nach dem Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen § 4 (Fn 2) ein entsprechendes Zeichen anzubringen. Die Formulierung dort lautet: „Orte, für die nach diesem Gesetz ein Rauchverbot besteht, sind deutlich sichtbar im Eingangsbereich kenntlich zu machen. Hierfür ist das Verbotszeichen „Rauchen verboten“ nach Nummer 3.1 des Anhangs II der Richtlinie 92/58/EWG des Rates über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (neunte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG) vom 24. Juni 1992 (ABl. EG Nr. L 245 S. 23) zu verwenden.“
Begründung
Das Rauchverbot auf Spielplätzen ist in einigen Bundesländern, auch in im Nichtraucherschutzgesetz des Landes NRW seit 2013 geregelt. Dies scheint jedoch vielen Menschen nicht bekannt zu sein. Rauchende Eltern auf Spielplätzen sind keine Seltenheit und Kippen, die achtlos in den Sand geworfen werden, stellen ein Problem dar. Tabakvergiftungen gehören zu den häufigsten Vergiftungen im Kindesalter und können bei kleinen Kindern lebensgefährlich sein. Daher ist es geboten, deutlich und über das jetzige Maß hinaus auf das Verbot aufmerksam zu machen.
Für die SPD-Fraktion im Bocholter Rat
Thomas Wollmann, Martin Schmidt